Ja. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können viele unserer Leistungen über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (131 € monatlich) abgerechnet werden.
Gerne berate ich Sie, wie Sie diese Leistungen nutzen können.

Beides ist möglich. Ich biete sowohl: regelmäßige Betreuung, stundenweise Unterstützung, flexible Termine

Die Betreuung kann regelmäßig oder stundenweise erfolgen.
Ich richte mich möglichst nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Betreuungsdienst ist im Kreis Kleve tätig, zum Beispiel in: Kevelaer, Geldern, Weeze, Goch und Umgebung.